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Roonstraße 2 - Erbgesundheitsgericht Saarbrücken
„Das Gesetz zur Zwangssterilisation (‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘ – GzVeN) vom Juli 1933 sah vor, dass Menschen, die man für erbkrank hielt, auch gegen ihren Willen sterilisiert werden durften. Zwischen Oktober 1935 und November 1944 wurden beim Erbgesundheitsgericht (EGG) Saarbrücken 2.689 Anträge auf Zwangsterilisation gestellt. Die erste Sterilisation wurde am 5.12.1935 durchgeführt. In den Jahren 1935 bis 1938 endeten zwischen 79% und 83% der Verfahren mit der Verurteilung zur Zwangssterilisation, d. h. es sind in diesen Jahren zwischen 2.360 und 2.480 Menschen zwangssterilisiert worden.
Zur Abwicklung des formellen juristischen Verfahrens wurden in den jeweiligen Amtsgerichten sog. Erbgesundheitsgerichte installiert, die mit einem Juristen und zwei Ärzten besetzt waren. Der Saarbrücker Landgerichtspräsident Dr. Schäfer bestellte als Vorsitzenden des Erbgesundheitsgerichts Dr. jur. Adolf Fürst, als seinen Stellvertreter Amtsgerichtsrat Müller. Sie übten diese Funktion bis 1944 aus.“
Heute befindet sich in der Roonstraße 2 die Einfahrt zu einem Parkplatz. Eine Erinnerung an die Opfer der Zwangssterilisationen gibt es dort nicht.
Zitierte Literatur:
- Werner Brill, Politischer Stadtführer. Saarbrücken 1933 bis 1945. Saarbrücken 2021, S. 112.
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