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Kriegsgefangenenlager
Gemäß internationaler Regeln gab es im Dritten Reich reine Lager für Kriegsgefangene. Für die Bewachung dieser Lager waren die Streitkräfte verantwortlich und Wehrmacht, Luftwaffe und Kriegsmarine betrieben jeweils ihre eigenen Kriegsgefangenenlager. Für die Überwachung der Einhaltung internationaler Vorgaben für den Umgang mit Kriegsgefangenen, hatte das Internationale Rote Kreuz offiziell Zugang zu diesen Einrichtungen, konnte dieser Aufgabe allerdings kriegsbedingt nicht immer nachkommen.
Die Bedingungen und Zustände in den Lagern variierten und waren oft dadurch bedingt, welche Nationalität die Insassen hatten. Sowjetsoldaten in deutscher Kriegsgefangenschaft wurden aus rassistischen Gründen generell schlechter behandelt und versorgt als Soldaten aus dem Westen. Durch die Kriegsentwicklung wurde die Versorgung der vielen Kriegsgefangenen in deutscher Obhut zudem weiter erschwert. Viele Kriegsgefangene wurden zudem in sogenannten Arbeitskommandos zu Zwangsarbeiten eingesetzt. Nach Kriegsende wurden einige der Lager weiter genutzt, häufig für die Unterbringung von Deutschen, die durch die Alliierten gefangen genommen wurden, aber auch als Unterkünfte für sogenannte Displaced Persons.
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