Internierung

Internieren bedeutet, politische Gegner*innen, Feinde, Angehörige eines gegnerischen Staates [während des Krieges] in staatlichen Gewahrsam zu nehmen, in Lagern unterzubringen. Laut internationalem Recht dürfen Staaten im Kriegsfall bestimmte Bevölkerungsgruppen in großem Stil inhaftieren. Steht Land A also im Krieg mit Land B, darf Land A Staatsangehörige von Land B, die sich in Land A aufhalten, als Vorsichtsmaßnahme verhaften und einsperren — zum Beispiel zur Verhinderung von Spionage, Sabotage oder zivilen Unruhen.

Auch im Falle medizinischer Krisen — beispielsweise einer Pandemie — ist Internierung eine legitime Maßnahme, um die Verbreitung von Krankheiten durch Quarantäne zu verhindern. Im Zweiten Weltkrieg internierten viele Staaten verschiedene Bevölkerungsgruppen, so wurden viele Deutsche, die vor dem NS-Terror nach Frankreich geflüchtet waren, dort eingesperrt. Die französische Regierung fürchtete, dass geheime Informationen über die Maginot-Linie, das große Verteidigungssystem, das Frankreich vor deutschen Angriffen schützen sollte, durch Spione an den Feind übermittelt werden könnten. Nach der Kriegserklärung durch das Kaiserreich Japan wurden in den USA über 100.000 Japaner*innen und in Lagern eingesperrt, weil man Sabotage, Spionage und Terrorakte fürchtete.

Im Bezug auf Teile der Verfolgungen durch den Nationalsozialismus wurde immer wieder von verschiedenen Gruppen versucht, durch die fehlerhafte Nutzung des Begriffs der Internierung Verbrechen zu verharmlosen. Es gab in Deutschland Internierungslager, diese wurden allerdings nach dem Krieg etabliert und dienten den Alliierten zur Unterbringung von NS-Verbrecher*innen.

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