Das Erweiterte Polizeigefängnis

  • Das Lager “Neue Bremm” wird in den zeitgenössischen Dokumenten nie Konzentrationslager genannt, sondern meist als „Erweitertes Polizeigefängnis“, manchmal als Arbeitserziehungslager (AEL) oder einfach als Barackenlager bezeichnet.

  • Die ehemaligen Aufseher des Lagers nannten es Polizeigefängnis; dies gab dem Lager den Anschein von Recht und Ordnung. Die überlebenden Häftlinge verglichen es jedoch mit KZ-Lagern.

  • Ab ungefähr 1942 kam es, parallel zu der Ausweitung des KZ –Systems und der Arbeitserziehungslager, zum Ausbau der Polizeigefängnisse.

  • Seit Kriegsbeginn gab es immer mehr Häftlinge, die man in Lagern unterbringen musste.

  • Die Aufgabenbereiche der Staatspolizei wurden für die „Sicherheit der Volksgemeinschaft“ erweitert und es entstanden die „Erweiterten Polizeigefängnisse“, die eine Lösung für das Problem des fehlenden Haftraumes sein sollten.

  • Dabei dienten sie der Bekämpfung aller Gegner des NS-Staates: Sie waren sozusagen multifunktional und konnten politische Häftlinge, Kriminelle, „Arbeitsunwillige“, „rassisch Minderwertige“, Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter sowie Gefangene, die weiter in ein KZ–Lager deportiert werden sollten, aufnehmen.

  • Sie waren dem nationalsozialistischen Staat eine große Stütze, denn sie dienten der zusätzlichen, flexiblen und somit effektiveren Repression der Staatsfeinde, in dem sie alle Häftlings-Typen aufnehmen konnten; sie wurden also nicht wie die AEL, in die nur „zu erziehende Zwangsarbeiter“ kommen sollten, als wirtschaftliche Konkurrenz zu den KZ–Lagern gesehen.

  • Die Geheime Staatspolizei, deren Aufgabe es war, alle Menschen zu bekämpfen, die den NS–Staat und ihre Ideologie bedrohen könnten, war also für die Errichtung und die Leitung der Erweiterten Polizeigefängnisse zuständig.

  • Diese waren dem Aufbau der Arbeitserziehungslager sehr ähnlich.

  • Jedoch wurden die Erweiterten Polizeigefängnisse stark von den jeweils lokalen Gestapo-Institutionen geleitet. Einzelne Befehle aus Berlin überließen diesen einen großen Handlungsspielraum. Die jeweiligen Lagerführer konnten also sehr eigenständig handeln. Darin bestand ein großer Unterschied zu den KZ–Lagern.

  • Wer genau oder wie die Feinde des Nationalsozialismus zu bekämpfen waren, bestimmte nur die lokale Gestapo: somit konnte die Polizei selbstständig darüber entscheiden, wer in diese Lager kam, für wie lange und wie die Strafmaßnahmen und/oder die Zwangsarbeit aussehen sollten.

  • Auch musste die Errichtung eines neuen Lagers nicht, wie bei den AEL, vom Reichssicherheitshauptamt genehmigt werden. Erst im Nachhinein sollte darüber informiert werden.

  • Somit waren die Erweiterten Polizeigefängnisse freier von rechtlichen oder bürokratischen Zwängen als die anderen Lager.

  • Sie wurden regional geleitet und waren nur der Befehlsgewalt einer lokalen Gestapo-Dienststelle, also beispielsweise eines einzelnen Lagerführers unterworfen.

  • Die Haftzeit sollte begrenzt sein. Jedoch wurden keine zeitlichen Angaben berücksichtigt. Dennoch wurden die Gefangenen wegen der kurzen Haft umso „wirkungsvoller“, also härter bestraft als es vielleicht in den KZ–Lagern üblich war.

  • Diese Bedingungen und Handlungsfreiräume führten oft zu extrem radikalen, willkürlichen und brutaler werdenden Haftmaßnahmen – zu Gräueltaten, wie sie auch im Lager an der Neuen Bremm an der Tagesordnung waren.

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