Arbeitserziehungslager (AEL)

  • Lager, die während des Nationalsozialismus als Instrument der Erziehung dienten.

  • Es gab in dieser Zeit auch Lager, die keine Konzentrationslager waren; so zum Beispiel die Arbeitserziehungslager.

  • Diese Lager sollten durch Zwangsarbeit „Arbeitsbummelanten“, Deserteure, Arbeiter die ihren Vertrag gebrochen hatten, „Arbeitsuntreue“ oder auch deren Familienangehörige disziplinieren – sie waren also eine Art Anstalt in der Menschen die „vom Weg abgekommen“ waren, wieder zum „rechten Denken“ und zur korrekten Haltung erzogen wurden; so wie es die Nationalsozialisten für richtig hielten.

  • Die Haft in diesen Lagern sollte nur zur Erziehung dienen und nicht zur Strafe. Sie sollten nicht wie die Häftlinge der KZ-Lager völlig aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschaltet werden.

  • Vor allem ab 1940 wurden aber besonders harte Bestrafungen an den polnischen Zwangsarbeitern durchgeführt.

  • Die ersten Lager wurden vor Kriegsbeginn von regionalen Staatspolizei­stellen errichtet; ohne Befehl von der SS-Behörde „Inspektion der Konzentrationslager“ (IKL), das die Errichtung der Konzentrationslager leitete. Sie befanden sich anfangs in rechtsfreiem Raum – sie wurden also von keiner Behörde kontrolliert.

  • Später musste das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin um Erlaubnis gebeten werden, ein AEL zu errichten.

  • Lagerleiter war ein Beamter der Geheimen Staatspolizei; auch die Wachkräfte waren meist von der Gestapo.

  • Jedes Lager hatte seine eigene Lagerordnung; es gab also keine allgemein gültige Ordnung, wie bei den Konzentrationslagern.

  • Diese Lager waren oft mit großen Industrieunternehmen verbunden, die von der „Erziehung der Arbeitsverweigerer“ profitierten. Die Zwangsarbeiter wurden also auch zu finanziellen Zwecken ausgebeutet und standen so in Konkurrenz zu den von Himmler und der SS geführten Konzentrations­lagern.

  • Die Häftlinge sollten für eine begrenzte Zeit ins Arbeitserziehungslager kommen.

  • Die Unternehmer förderten die Errichtung dieser Lager, weil die begrenzte Haftzeit und die Erziehung zur „richtigen Arbeitsmoral“ ihnen zugutekam.

  • In der Praxis sahen jedoch die Bedingungen anders aus: es wurden nicht nur „Arbeitsunlustige“, sondern alle möglichen Menschen, die die Polizei für „gefährlich“ hielt, willkürlich inhaftiert, auf unbestimmte Zeit, und auf brutale Weise bestraft.

Ein Projekt des:

Kontakt

Stengelstraße 8
66117 Saarbrücken

Tel 0681-633 31
Fax 0681-633 44

Kooperationspartner:
Bildungspartner:
Gefördert von: