Wochern - Kriegsgefangenlager

"In Wochern wurde 1940 am Ortsausgang Richtung Perl ein Gefangenenlager eingerichtet, das anfänglich Franzosen, Serben und Jugoslawen umfasste. 1941 wurde für die französischen Gefangenen ein eigenes Lager eingerichtet, und das große Lager wurde mit russischen Gefangenen belegt.

Organisatorisch unterstand das Lager dem Stalag XI1 D Trier. Der erste in der Gräberliste Besch Nr. 38 registrierte Tote ist der polnische Kriegsgefangene Wladyslaw Tomaka (gest. 23.3.1941). Die sowjetischen Gefangenen müssen mit den ersten Transporten nach Beginn des 'Rußlandfeldzuges' nach Wochern gekommen sein.

Unklar ist, welche Funktion zu diesem Zeitpunkt das Lager hatte.

Einheimische berichten, die Gefangenen hätten das Lager nicht verlassen dürfen. In den letzten Wochen des Jahres 1941 seien mehrfach Schreie und Schüsse zu hören gewesen. Der erste noch namentlich erwähnte Gefangene, der in diesem Zusammenhang getötet wurde, ist der 22-jährige Iwan Suprun (gest. 29.10.1941). Am 2.11.1941 wurden Theodor Junko und Dimitri Struck ermordet. Die Toten wurden im an das Lager angrenzenden Wald verscharrt.

Die Gräberliste Besch nennt für das Jahr 1941 noch 23 weitere unbekannte sowjetische Tote. Wie viele über diese Zahl hinaus noch in Wochern getötet worden sind, läßt sich nicht mehr rekonstruieren. Auf jeden Fall lassen die wenigen Angaben auf eine gezielte Vernichtungsaktion schließen, wie sie für den gleichen Zeitraum (Ende 1941) z.B. für Hinzert belegt ist. Manches spricht dafür, dass es sich hierbei um Aktionen handelt, die im Zusammenhang mit dem berüchtigten 'Kommissarbefehl' stehen, der die Liquidierung der Polit-Offiziere der sowjetischen Armee vorsah. Möglich auch, dass es sich um entsprechende 'Aussonderungen' des Stalag XI1 D handelte, womit man möglichen Keimzellen des Widerstandes in den Lagern glaubte vorbeugen zu können.

Die Wehrmacht erhielt damals entsprechend der von Hitler vor der versammelten Generalität am 30.4.1941 gegebenen Anordnung zur 'Beseitigung aller Bolschewistenhäuptlinge sowie Kommissare' (aus den Notizen General Halders: '... Es gelte die Ausrottung des Bolschewismus ...Die Führer müssen von sich das Opfer verlangen, ihre Bedenken zu überwinden ...') die Anweisung: 'Sie (= die politischen Kommissare) sind aus den Kriegsgefangenen sofort ... abzusondern. Dies ist notwendig, um ihnen jede Einflussmöglichkeit auf die gefangenen Soldaten zu nehmen. Diese Kommissare werden nicht als Soldaten anerkannt, der für die Kriegsgefangenen völkerrechtliche Schutz findet auf sie keine Anwendung. Sie sind nach durchgeführter Absonderung zu erledigen ...'.

Am Lagerzaun an der Kreisstraße entlang standen Birnbäume (sie stehen heute noch). Den Gefangenen war es bei Strafe verboten, das über den Zaun gefallene Obst aufzuheben. Ein Einwohner von Wochern beobachtete, wie ein Gefangener bei dem Versuch, eine Birne aufzuheben, von einem Wachposten erschossen wurde. Demnach galt in Wochern, wie auch sonst im großen Maßstab praktiziert, die Methode des Verhungernlassens als einfachste Form der Liquidation.

Spätestens mit der Wende von Stalingrad 1942/43 trat in der Behandlung der sowjetischen Gefangenen die 'Vernichtung durch Arbeit' in den Vordergrund. Die planmäßige 'Aussonderung' der unerwünschten Gefangenen war aufgrund von Protesten mancher Beteiligter und auch seitens der Bevölkerung ohnehin durch Erlass vom Juni 1942 auf das Generalgouvernement beschränkt worden, was keineswegs das Ende oder auch nur den Rückgang der Massentötungen bedeutete. Bis zur Auflösung der Lager im Herbst 1944 arbeiteten die Gefangenen unter anderem in dem Steinbruch der Firma Sausy in Nennig."

Zitierte Literatur:

  • Hermann Volk, Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1933-1945, Bd. 4 Saarland, Köln 1989, S. 77f.

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