Etzenhofen - Arbeitserziehungslager der Röchling-Werke

In und um Völklingen unterhielten die Röchling-Werke, heute besser bekannt als die Völklinger Hütte, mehrere kleine und große Lager, in denen Zwangsarbeiter*innen für die verschiedenen Einrichtungen und Betriebe des regionalen Industriegiganten einquartiert waren. Das Lager Etzenhofen gehörte zu diesem Lagerkomplex, hatte aber eine ganz bestimmte Aufgabe: Das Arbeitserziehungslager diente dazu, als arbeitswidrig eingestufte deutsche aber vor allem ausländische Belegschaftsmitglieder in ihrem Widerstand zu brechen, einzuschüchtern, sie zu disziplinieren und zu einer besseren Arbeitsmoral zu „erziehen“. Gründe für eine Verlegung in das Arbeitserziehungslager variierten von fadenscheinig bis absurd. Es reichte schon, einem Wachmann des Werksschutzes der Hütte negativ aufzufallen, um angeschwärzt und von einem extra eingerichteten "Schnellgericht" verurteilt zu werden. In Etzenhofen mussten sie ihre Strafe abbüßen, die aus verschärften Arbeitsbedingungen (härtere Tätigkeiten und längere Arbeitszeiten), Misshandlungen und gezielter Mangelversorgung bestanden. Von 1943-1944 waren etwa 1600 Personen zur verschärften Schwerstarbeit eingesetzt, bis das Lager Ende 1944 stillgelegt wurde. Etwa die Hälfte davon waren Frauen. Der Großteil der Insass*innen des Lagers Etzenhofen stammte aus Osteuropa und der Sowjetunion. Zeug*innenberichte schildern den Lageralltag voller Misshandlungen und Erniedrigungen. Der Arbeitstag begann um vier Uhr morgens mit einem "Frühstück" aus 50 Gramm Brot. Nachdem die Arbeitskommandos sich zum Appell aufgestellt hatten, wurden sie zur Hütte geführt, wo ein 12-Stunden-Tag auf sie wartete. Sie hatten ein erhöhtes Tagespensum zu erfüllen, ihre Arbeit sollte deutlich härter sein, als die der "gehorsamen" Zwangsarbeiter*innen. Nachts wurden die Insass*innen Etzenhofens häufig durch Strafexerzieren um ihren Schlaf gebracht: Schläge mit Gürtelriemen, Reitpeitschen, Gewehrkolben und Fäusten, Fußtritte und andere körperliche Gewalt begleiteten fast jede Tätigkeit.

Es mag überraschen, aber dabei ging es nicht um die "Vernichtung durch Arbeit", wie sie in Konzentrationslagern betrieben wurde: Hier sollte der Willen und seelische Widerstand der Arbeiter*innen gebrochen werden. Ziel war es, sie zu willigen Arbeitstieren für die Röchling-Werke zu machen, die in Etzenhofen das Sagen hatte. Zwar unterstand das Lager zunächst der Gestapo Saarbrücken, den tatsächlichen Lagerbetrieb regelte der Firmenkomplex Röchling jedoch selbst.

Auch wegen der Gräuel dieses Lagers wurde Hermann Röchling, der "Stahlbaron", 1949 zu zehn Jahren Festungshaft verurteilt. Nach seiner Entlassung wurde ihm die Einreise in das Saarland - damals noch unter französischer Verwaltung - untersagt.

Im Jahr 1997 wurde ein Gedenkstein auf dem ehemaligen Standort des Lagers Etzenhofen errichtet, wo inzwischen ein Industrie- und Gewerbegebiet liegt.

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